Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 398 BGB, § 50 Abs 1 InsO, § 51 Nr 1 InsO
Auslegung einer formularmäßigen Globalabtretungserklärung zugunsten einer Bank: Erstreckung auf den Handelsvertreterausgleichsanspruch einer insolventen Kfz-Vertragshändlerin gegen den Kraftfahrzeughersteller - Judicialis
HGB § 89 d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89 d
Zu den Voraussetzung, unter denen eine Globalabtretung auch einen Handelsvertreterausgleichsanspruch erfassen kann - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen, unter denen eine Globalabtretung auch einen Handelsvertreterausgleichsanspruch erfassen kann; Einheitliche Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden; ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 398; InsO §§ 50, 51,170
Zur Auslegung einer formularmäßigen Globalabtretungserklärung (hier: Erfassung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.05.2003 - 13 O 38/03
- LG Wiesbaden, 23.05.2003 - 14 O 38/02
- OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Papierfundstellen
- WM 2005, 2134
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.1993 - VII ZB 22/92
Unbeachtlichkeit fehlerhafter Urteilsbezeichnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Der Umstand, dass in der Berufungsschrift bei der Bezeichnung des angefochtenen Urteils (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) das in Klammern hinzugefügte Aktenzeichen unrichtig mitgeteilt worden ist und sich dieser Fehler beim Antrag (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO) wiederholt, stellt eine offensichtliche Unrichtigkeit dar, die Identitätszweifel nicht hat aufkommen lassen und deshalb unschädlich ist, nachdem in der Berufungsschrift die Parteien und - an anderer Stelle - das erstinstanzliche Aktenzeichen unter Beifügung des angefochtenen Urteils korrekt angegeben worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1993 - VII ZB 22/92, NJW 1993, 1719, zitiert nach Juris, Rz. 5, 6). - BGH, 22.10.2003 - VIII ZR 6/03
Umfang des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Der Ausgleichsanspruch des Vertrags- oder Eigenhändlers in entsprechender Anwendung von § 89 d HGB setzt ein Rechtsverhältnis zwischen dem Händler und dem Hersteller oder Lieferanten voraus, das sich nicht in einer bloßen Verkäufer- Käuferbeziehung erschöpft, sondern durch das der Händler in die Absatzorganisation des Herstellers oder Lieferanten in einer Weise eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat und ihn weiter verpflichtet, dem Hersteller oder Lieferanten spätestens bei Vertragsende seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass dieser sich die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - VIII ZR 6/03, NJW-RR 2004, 898, zitiert nach Juris, Rz. 8). - BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01
Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind objektiv, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich auszulegen (§§ 133, 157 BGB), wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden, ist der Wortlaut eines Formularvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01, NJW 2005, 1183, zitiert nach Juris, Rz. 20).
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Ist das zu bejahen, ist zu prüfen, ob diese Forderung unter Berücksichtigung der vorangegangenen Untersuchungen genügend bestimmt oder bestimmbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1952 - I ZR 48/52, BGHZ 7, 365, zitiert nach Juris, Rz. 17). - OLG Frankfurt, 17.01.2001 - 7 U 222/99
Globalzession zugunsten einer Bank: Hinderung unzulässiger Übersicherung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Dann kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, ob bestimmte Forderungen von dieser Vereinbarung erfasst werden oder nicht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Januar 2001 - 7 U 222/99, OLG-Report Frankfurt 2001, 226, zitiert nach Juris, Rz. 28). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2005 - 5 U 146/03
Es genügt, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung erfasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99, NJW 2000, 276, zitiert nach Juris, Rz. 18).
- LG Düsseldorf, 18.06.2019 - 4b O 4b O 92/18
Verbindungsbeschlag für Holzteile
Es genügt, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung erfasst wird (BGH NJW 2000, 276; OLG Frankfurt WM 2005, 2134).